Quartiersfonds

Fördermittel "Sozialer Zusammenhalt", ehemals "Soziale Stadt"

Maßnahmen im Rahmen des Quartiersmanagements werden seit Beginn des Jahres 2021 durch das neue Programm Sozialer Zusammenhalt gefördert, das das Programm "Soziale Stadt" ablöst.

Im Programm "Sozialer Zusammenhalt" stehen drei verschiedene Fonds zur Verfügung:

Aktionsfonds

Über den Aktionsfonds werden kurzfristige und schnell sichtbare Aktionen im Quartier bis zu 1.500 € gefördert.

Wenn Sie eine gute Idee für eine Aktion haben und zur Umsetzung einen Geldbetrag für Sachkosten benötigen, können Sie diesen über den Aktionsfonds beantragen.

Ziel des Aktionsfonds ist es, Aktionen zur Förderung des freiwilligen Engagements und zur Verbesserung wie Stabilisierung der nachbarschaftlichen Gemeinschaft zu unterstützen. Die Aktionen müssen den Zielsetzungen des Quartiers sowie des Programms Sozialer Zusammenhalt entsprechen, insbesondere aber die Nachbarschaft und die Aktivierung und Beteiligung von Anwohnenden fördern und stärken.

Alle Anwohnenden sowie Akteure des Quartiers können einen Antrag auf Unterstützung zur Umsetzung ihrer Idee stellen. Die aus Vertretungen der Bewohnerschaft bestehende Aktionsfondsjury entscheidet dann darüber, welche Aktionen gefördert werden.

Um eine Förderung zu erhalten, muss die Aktionsidee den folgenden Kriterien entsprechen:

  • Nutzen für die Gemeinschaft/Nachbarschaft
  • Förderung der Aktivierung und Beteiligung von Anwohnenden
  • Förderung der Eigenverantwortlichkeit und Selbsthilfe
  • Stärkung nachbarschaftlicher Kontakte
  • Belebung der Stadtteilkultur
  • Aufrechterhaltung von Traditionen (Sportfest, Neujahrsempfang, Kinderfeste)

Die Mittel aus dem Aktionsfonds können ausgegeben werden für:

  • Anschaffungen und Sachkosten für Aktionen
  • Kostenerstattung für tatsächlich entstandene Aufwendungen (z.B. Portokosten, Fahrscheine). Hierfür wird eine Aufwandspauschale von 10 % der beantragten Fördersumme entrichtet.
  • In Ausnahmefällen kann eine Vergütung für kleine Aufträge an Firmen oder Dienstleister entrichtet werden, allerdings nur für besonders fachlich qualifizierte Leistungen, die über ehrenamtliches Engagement nicht erbracht werden können.

Ein zumutbarer Eigenanteil, der nicht finanzieller Art sein muss (Standbetreuung, Vorbereitung von Veranstaltungen, Bereitstellung von Räumen u.ä.), wird erwartet.

Ihre Aktionsfondsanträge können Sie fortlaufend bis zum Ende des Jahres einreichen. Antragsschluss ist jeweils 10 Tage vor der nächsten Jurysitzung.

Die eingegangen Anträge werden nach vorheriger förderrechtlicher Prüfung durch das QM von der Aktionsfondsjury auf Förderwürdigkeit im Sinne des Gebietes abgestimmt. Die Jury besteht aus Anwohnenden des QM-Gebietes.

Antragsformular und weitere förderrechtliche Informationen hier.


Projektfonds

Über den Projektfonds werden mehrjährige Projekte ab 5.000 € gefördert. Die Höhe der Fördermittel, die im Quartier zur Verfügung stehen, wird jährlich vorab durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bekannt gegeben.

Der Förderung über den Projektfonds liegt eine langfristige Strategie zugrunde.

Ziel des Projektfonds ist es, nachhaltig wirkende, strukturfördernde Maßnahmen im Quartier umzusetzen.

Maßnahmeideen für Projekte, die über den Projektfonds gefördert werden sollen, können in der Regel nur im Rahmen von Projektwettbewerben des Quartiersmanagements eingereicht werden; in Ausnahmefällen können Fördermittel auch freihändig vergeben werden, z.B. zur Stärkung von lokalen Trägern/Institutionen (infrastrukturelle Stärkung).

Allen Projekten, die über den Projektfonds gefördert werden, geht eine intensive Bedarfsermittlung voran, an der sich Anwohnende und Akteure, Partner und Partnerinnen der Gebietsentwicklung, der Quartiersrat sowie die bezirklichen Fachämter beteiligen. Die ermittelten Handlungsbedarfe werden im Integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzept (IHEK) des Quartiersmanagements dargestellt. In einem Diskussionsprozess mit dem Quartiersrat entwickelt das Quartiersmanagement strategische Ansätze zur Zielerreichung und erörtert mögliche Umsetzungsideen, die mit dem Quartiersrat und der Verwaltung abgestimmt werden. Die Ergebnisse dieses Abstimmungsprozesses fließen dann als Eckpunkte in die Wettbewerbsbeschreibung des Projektwettbewerbs ein, der vom Quartiersmanagement veröffentlicht wird.

Bei der Einreichung einer Projektidee sollte Folgendes beachtet werden:

  • Die Projektidee / das Konzept muss mit der Zielsetzung und Aufgabenstellung des Projektwettbewerbes übereinstimmen.
  • Die Projektidee / das Konzept muss den Förderrichtlinien des Programms "Sozialer Zusammenhalt" entsprechen.
  • Grundsätzlich sind 10% der beantragten Fördersumme als Eigenanteil (Eigenleistungen oder Eigenmittel) zu leisten.

Werden mehrere förderfähige Projektideen eingereicht, so erfolgt die Trägerauswahl in der Steuerungsrunde (bestehend aus dem QM-Team sowie je einer Vertretung des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen) unter Einbeziehung von Quartiersratsmitgliedern und unter Berücksichtigung der bezirklichen fachlichen Stellungnahme zum Konzept.

Nach der Entscheidung wird der Antragsteller bzw. die Antragstellerin aufgefordert, einen Online-Antrag beim Programmdienstleister der Zukunftsinitiative Stadtteil II (PDL) einzureichen.

Die Abrechnung und Verwaltung (z.B. Zahlungsabrufe stellen) obliegt der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller beim PDL, über den auch die gesamte formale Abwicklung bis hin zur Abrechnung erfolgt. Das Quartiersmanagement berät und unterstützt bei der Antragstellung und der Abwicklung der Formalitäten.

Antragsformular und weitere förderrechtliche Informationen hier.


Baufonds

Über den Baufonds werden Bauprojekte ab 50.000 € gefördert.

Ziel des Baufonds ist die nachhaltige Stabilisierung und Entwicklung erforderlicher Baumaßnahmen in den QM-Gebieten.

An der Bedarfsermittlung für die baulichen Investitionen im Quartier wirken die Bewohnerschaft, die lokalen Akteure, die Partner und Partnerinnen der Gebietsentwicklung, der Quartiersrat und bezirkliche Fachämter mit. Die ermittelten Handlungsbedarfe werden im Integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzept (IEHK) des Quartiersmanagements dargestellt.

Die Auswahl der zu realisierenden Projekte erfolgt nach einem mehrstufigen Verfahren:

  • Der Quartiersrat wählt für sein Quartier ein bis zwei prioritäre Projektvorschläge aus.
  • Die Vorschläge des Quartiersrats werden mit dem Bezirk abgestimmt.
  • Der Bezirk erstellt aus der Gesamtheit der aus den Quartieren eingehenden Projektvorschläge eine Maßnahmeliste und reicht diese bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ein.
  • Die endgültige Auswahl der zu realisierenden Projekte erfolgt durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

Gefördert werden Baumaßnahmen, die folgende Zielstellungen erfüllen:

  • Unterstützung und Verbesserung der Bildungsbedingungen (z.B. Kitaneubauten)
  • Unterstützung und Verbesserung der sozialen Infrastruktur im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit (z.B. Baumaßnahmen in Jugendfreizeiteinrichtungen)
  • Schaffung von Stärkung von Nachbarschaften (z.B. Umbau und Neubau von Räumen für Nachbarschaftsarbeit)
  • Qualifizierung des öffentlichen und halböffentlichen Raumes (z.B. Plätze, Innenhöfe, Grünanlagen, Spielflächen).

Die Antragstellung für den Baufonds erfolgt über das Bezirksamt, nicht das Quartiersmanagement.